09.01.2023
Was sich rund um Immobilien und Finanzen geändert hat
Autor: Christian Dose, Frankfurt am Main
09.01.2023
Was sich rund um Immobilien und Finanzen geändert hat
Autor: Christian Dose, Frankfurt am Main
Fotovoltaikanlagen, Sparerpauschbetrag, Inflationsausgleich: Seit Jahresstart 2023 gelten für Verbraucher zahlreiche neuen Regelungen und Gesetze. Wichtige Punkte für Sparer, Mieter und Immobilienbesitzer hat die Bausparkasse Schwäbisch Hall zusammengestellt.
Höherer Sparerpauschbetrag
Zinsen, Dividenden und andere Kapitaleinkünfte sind dank des Sparerpauschbetrags bei der Einkommensteuer steuerfrei, sofern eine bestimmte Grenze nicht überschritten wird. Mit Wirkung zum ersten Januar stieg der Sparerpauschbetrag auf 1.000 Euro für Alleinstehende (bislang 801 Euro) bzw. 2.000 Euro für Verheiratete (bislang 1.602). Banken passen bereits erteilte Freistellungsaufträge im Regelfall automatisch um 24,844 Prozent an.
Entlastung bei Energiekosten
Gut für alle Verbraucher: Die geplante Erhöhung des CO2-Preises für Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas wurde um ein Jahr verschoben. Außerdem werden seit Jahresbeginn Mieter bei der Klimaabgabe fürs Heizen mit Öl oder Gas finanziell entlastet: Nunmehr trägt der Vermieter einen Teil der CO2-Abgabe. Maßgeblich für die Aufteilung der Kosten ist die energetische Qualität des Wohngebäudes – also der CO2-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche. Je schlechter diese ist, umso höher ist der Anteil des Vermieters.
Zudem wurde die Mehrwertsteuer für Gas noch bis zum 31. März 2024 von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Mit Jahresstart wurde auch die EEG-Umlage für Strom dauerhaft abgeschafft, nachdem diese bereits seit Sommer 2022 ausgesetzt war. Und im März tritt die sogenannte Strompreisbremse in Kraft – und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2023. Bedeutet: Für private Haushalte und kleinere Unternehmen wird der Strompreis auf 40 ct/kWh brutto begrenzt, bis zu einer Menge von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs.
Höhere steuerliche Freibeträge
Überdies werden in diesem Jahr mit den Maßnahmen des Inflationsausgleichsgesetzes rund 48 Millionen Deutsche steuerlich entlastet. So wird beispielsweise der sogenannte Grundfreibetrag um 561 Euro auf 10.908 Euro angehoben, während der Kinderfreibetrag rückwirkend für Januar 2022 auf 8.548 Euro und für Januar 2023 auf 8.952 Euro steigt. Die Freibeträge werden zum 1. Januar 2024 erneut nach oben angepasst. Familien profitieren zudem vom erhöhten Kindergeld – einheitlich 250 Euro pro Kind.
Steuerliche Entlastung bei kleineren Fotovoltaik-Anlagen
Besitzer kleinerer Fotovoltaik-Anlagen können sich freuen: Kleinere Solarstromanlagen – bis 30 Kilowatt-Peak (kWp) auf Einfamilienhäusern – sind jetzt für Eigentümer und Mieter von der Einkommen- und der Umsatzsteuer befreit. Bei Mehrfamilienhäusern betrifft dies Anlagen mit bis zu 15 kWp je Wohnung oder Geschäftseinheit. Diese neue Regelung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 – sowohl bei Neu- als auch Bestandsanlagen.
Wenn Sie an einer Immobilie, deren energetischen Sanierung oder einer nachhaltigen Geldanlage interessiert sind, stehen Ihnen die erfahrenen Berater der Frankfurter Volksbank Rhein/Main gern zur Seite.