21.11.2024
Förder-Endspurt 2024 hat begonnen.
21.11.2024
Förder-Endspurt 2024 hat begonnen.
Noch bis Ende des Jahres haben Sparer die Möglichkeit, staatliche Zulagen optimal zu nutzen und so mehr aus ihren Ersparnissen herauszuholen – auch rückwirkend. Darauf weist die Bausparkasse Schwäbisch Hall hin. Welche Förderungen besonders attraktiv sind und wie Sparer alle Vorteile mit ins neue Jahr nehmen können, erläutert Ralf Oberländer, Baufinanzierungsexperte von Schwäbisch Hall.
Viele Menschen wissen nicht, welche staatlichen Zuschüsse ihnen zustehen und lassen sich dadurch bares Geld entgehen. „Bei der Arbeitnehmersparzulage hält sich sehr hartnäckig ein weit verbreiteter Irrtum: Rund 60 Prozent der Anspruchsberechtigten glauben, nicht förderberechtigt zu sein – das stimmt nicht! Seit der Verdoppelung der Einkommensgrenze zu Jahresbeginn ist die Zahl der Anspruchsberechtigten von knapp acht Millionen auf rund 22 Millionen Arbeitnehmer angestiegen. Ähnliches gilt auch für andere Förderungen. Höchste Zeit, die eigenen Möglichkeiten zu prüfen und noch in diesem Jahr einen Antrag zu stellen – und zu profitieren“, erklärt Ralf Oberländer.
Arbeitnehmersparzulage: 22 Millionen Förderberechtigte können profitieren
Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung zur Vermögensbildung. Sie kann sowohl für wohnungswirtschaftliche Zwecke wie Bausparen als auch für Vermögensanlagen wie Investmentfonds verwendet werden, wie die Bausparkasse Schwäbisch Hall mitteilt. Seit dem 1. Januar 2024 gelten neue Einkommensgrenzen: Die Zulage können Alleinstehende mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro und Verheiratete mit bis zu 80.000 Euro erhalten. „Wichtig: Das zu versteuernde Einkommen entspricht nicht dem Bruttogehalt. Es ergibt sich erst, wenn vom Bruttogehalt Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträge abgezogen werden. Die genaue Summe steht im Steuerbescheid“, weiß Oberländer.
Die Zulage beträgt neun Prozent der jährlichen Sparleistung in Höhe von maximal 470 Euro (Alleinstehende) bzw. 940 Euro (Verheiratete), also höchstens 43 bzw. 86 Euro. Zur Beantragung ist eine Einkommensteuererklärung erforderlich, die beim Finanzamt eingereicht wird. Dort wird der Anspruch registriert und ausgezahlt, sobald der Bausparvertrag für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet wird oder nach Ablauf von sieben Jahren. Alternativ erfolgt die Auszahlung jährlich, solange der Vertrag aktiv ist.
Wohnungsbauprämie: bis zu 140 Euro im Jahr vom Staat geschenkt
Ein Bausparvertrag lohnt sich auch wegen der Möglichkeit, die Wohnungsbauprämie in Anspruch zu nehmen. Diese gibt es für Alleinstehende mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 35.000 Euro und für Verheiratete von bis zu 70.000 Euro. Voraussetzung laut Bausparkasse Schwäbisch Hall für die Förderung ist, dass das angesparte Geld für den Bau, Kauf oder die Renovierung einer Immobilie verwendet wird. Jugendliche und junge Erwachsene, die bei Vertragsabschluss jünger als 25 Jahre sind, sind nicht an die engen Verwendungsauflagen gebunden. Gefördert werden maximal 700 Euro pro Jahr für Alleinstehende und 1.400 Euro für Verheiratete. Die Zulage beträgt zehn Prozent der eingezahlten Beträge, also maximal 70 bzw. 140 Euro pro Fall.
„Wichtig: Im Gegensatz zur Arbeitnehmersparzulage wird die Wohnungsbauprämie nicht über die Steuererklärung beantragt – das übernimmt die Bausparkasse. Die Prämie wird am Ende der Laufzeit ausgezahlt, sobald die zweckentsprechende Verwendung für eine Immobilie nachgewiesen wird“, betont der Experte der Schwäbisch Hall. Inzwischen bieten viele Bausparkassen die Möglichkeit, die Wohnungsbauprämie online zu beantragen. Dafür bleibt eine Frist von zwei Jahren: Die Prämie für das Jahr 2024 kann beispielsweise noch bis zum 31. Dezember 2026 beantragt werden. Im Folgejahr kann auf dem Kontoauszug überprüft werden, ob die Prämie gebucht wurde.
Wohn-Riester: bis zu 350 Euro pro Jahr sparen
Die Wohn-Riester-Förderung unterstützt gezielt den Kauf, Bau oder die energetische Sanierung von Immobilien. „Sie kann also vielfältig eingesetzt werden: für die Tilgung von Darlehen bis hin zum altersgerechten Umbau“, so Ralf Oberländer.
Der Vorteil hierbei: Die Förderung ist nicht an Einkommensgrenzen gebunden. Durch die Grundzulage erhalten Alleinstehende einen Zuschuss von 175 Euro und Verheiratete von 350 Euro pro Jahr. Zusätzlich gibt es eine jährliche Kinderzulage: 300 Euro für Kinder, die nach 2007 geboren wurden, und 185 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren wurden. Und auch Jugendliche profitieren: Berufseinsteiger unter 25 Jahren erhalten eine einmalige Erhöhung der Grundzulage um 200 Euro. „Neben den Zulagen profitieren Sparer zusätzlich von steuerlichen Vorteilen, wenn sie bis zu 2.100 Euro pro Jahr (inklusive Zulagen) als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen können“, erläutert Oberländer. Um die Wohn-Riester-Förderung, sprich die Zulage und ggf. zusätzliche Steuervorteile, zu erhalten, muss ein „Antrag auf Altersvorsorge-Zulage“ und für die Kinderzulage ein „Antrag auf Kinderzulage“ eingereicht werden.
Für Kurzentschlossene hat Ralf Oberländer von der Bausparkasse Schwäbisch Hall noch einen Tipp: „Wer sich jetzt noch die volle staatliche Förderung für 2024 sichern will, kann bis zum 31. Dezember einen Bausparvertrag abschließen, die erforderliche Eigenleistung einzahlen und so die volle Förderung für das alte Jahr mitnehmen.“
Quelle: Bausparkasse Schwäbisch Hall; Stand der Information: 19. November 2024