16.03.2023
Emittenten von nachhaltigen Bonds sollen künftig ihre Anleihen als "EU-Green Bonds" bezeichnen dürfen, sofern sie bestimmte Kriterien erfüllen
Autorin: Christina Laible, Frankfurt am Main
16.03.2023
Emittenten von nachhaltigen Bonds sollen künftig ihre Anleihen als "EU-Green Bonds" bezeichnen dürfen, sofern sie bestimmte Kriterien erfüllen
Autorin: Christina Laible, Frankfurt am Main
Die EU will mit der Einführung des neuen EU-Green Bond Standard (EU-GBS) einen weiteren Schritt in Richtung nachhaltiger Finanzierung unternehmen. Europaparlament und Europäischer Rat haben sich nun auf einen Vorschlag für ein einheitliches Regelwerk geeinigt. Die neue Richtlinie soll eine klare Definition für die Emission von grünen Anleihen schaffen. Die Einführung des sogenannten EU-GBS ist eine Reaktion auf die wachsende Nachfrage nach nachhaltigen Anleihen und soll dazu beitragen, den Markt vor Greenwashing zu schützen. Als „Greenwashing“ gilt der Versuch von Emittenten, sich vor allem durch Maßnahmen im Bereich Kommunikation und Marketing ein „grünes“ bzw. „nachhaltiges“ Image zu geben, ohne entsprechende, nachhaltigkeits-orientierte Aktivitäten im operativen Geschäft tatsächlich systematisch umzusetzen.
Emittenten von grünen Bonds sollen künftig ihre Anleihen als "EU-Green Bonds" bezeichnen dürfen, sofern sie bestimmte Kriterien erfüllen. Dazu gehören beispielsweise strenge Vorgaben zur Offenlegung von Projekten, die durch die Anleihen finanziert werden, sowie die Einhaltung der EU-Taxonomie. Die EU-Taxonomie definiert, welche Aktivitäten als nachhaltig gelten und welche nicht.
Brüssel hofft, dass sich der Titel als Qualitätssiegel durchsetzt und der Markt künftig zwischen Bonds mit oder ohne Label differenziert. Obwohl die Anwendung der neuen Richtlinie zunächst freiwillig sein soll, wird erwartet, dass der Markt sich nach dem neuen Standard ausrichtet. Dennoch werden Anleger laut DZ Bank auch weiterhin einen Blick hinter das Siegel werfen wollen und sich über den tatsächlichen Einsatz der Bonderlöse informieren. Denn trotz der neuen Richtline besteht nach wie vor die Möglichkeit, dass Anleihen zur Finanzierung von Atom- oder Gaskraftwerken als "EU-Green Bonds" bezeichnet werden, da diese Aktivitäten im Rahmen der Taxonomie als nachhaltig klassifiziert sind.