21.06.2023
Überblick zur Förderung: Von der Eigentumsförderung bis zu Wohn-Riester
Autor: Christian Dose, Frankfurt am Main
21.06.2023
Überblick zur Förderung: Von der Eigentumsförderung bis zu Wohn-Riester
Autor: Christian Dose, Frankfurt am Main
Bundesweit fehlt bezahlbarer Wohnraum für Familien, Paare, Singles und Senioren. Zugleich sind angesichts von Inflation und hoher Energiekosten sind oftmals die Mittel knapp, um gestiegene Baukosten und teure Baugeldzinsen zu stemmen. Gleichzeitig ist der Wunsch nach einer eigenen Immobilie ungebrochen. Förderprogramme des Staats sollen Bauwillige finanziell entlasten. Welche Neubauvorhaben gefördert werden, beantwortet Schwäbisch Hall-Modernisierungsberater Thomas Billmann.
Energieeffizient bauen
Am 1. März 2023 ist das KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN 297/298) gestartet. Damit steht erstmals der gesamte Lebenszyklus von Gebäuden im Fokus einer Förderung. Zum einen gibt es einen zinsgünstigen Kredit von bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit, wenn die selbst gebaute Immobilie den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 erreicht und nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird – sowie die Anforderung an Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) erfüllt werden. Zum anderen erhalten Bauwillige ein zinsverbilligtes Darlehen von bis zu 150.000 Euro, wenn die Anforderungen des QNG-PLUS oder des QNG-PREMIUM erfüllt und durch ein Nachhaltigkeitszertifikat bestätigt werden. Dafür ist die Einbindung einer Zertifizierungsstelle und eines Nachhaltigkeitsberaters erforderlich.
Förderfähig sind die Kosten für den Bau sowie für Planung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung; die Grundstückskosten nicht. Je nach Laufzeit – mindestens vier Jahre – sind die ersten ein bis fünf Jahre tilgungsfrei: Die Eigentümer zahlen nur Zinsen, aber keine Tilgung. Dadurch ist die monatliche Belastung zunächst kleiner. Aber: Je länger die tilgungsfreie Anlaufzeit ist, umso größer ist die spätere monatliche Belastung und die Restschuld zum Ende der Zinsbindung. Einen Tilgungszuschuss gibt es nicht.
Wichtig: „Bauherren erhalten die Förderung vorausgesetzt die Einhaltung der Anforderungen wird durch einen Energieeffizienz-Experten (EEE) bestätigt“, erklärt Thomas Billmann. „Dabei müssen sie berücksichtigen, dass Planungs- und Beratungsleistungen vor der Antragsstellung erfolgen dürfen, nicht aber der Abschluss erster Liefer- und Leistungsverträge.“
Ersatz fürs Baukindergeld
Das Baukindergeld für Familien lief Ende 2022 aus. „Da aber davon auszugehen ist, dass die Baukosten vorerst auf einem hohen Niveau bleiben werden, braucht es weiterhin ein Programm, das einkommensschwächere Familien bei der Bildung von Wohneigentum unterstützt“, zeigt der Experte auf.
Das Bundesbauministerium hat aus diesem Grund das KfW-Programm „Wohneigentum für Familien“ (WEF, KfW 300) ins Leben gerufen – ausschließlich für Familien mit mindestens einem im Haushalt lebenden minderjährigen Kind und einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von unter 60.000 Euro. Für jedes weitere Kind erhöht sich diese Grenze um 10.000 Euro. Darüber hinaus müssen weitere Bedingungen erfüllt werden: Die Familie muss Eigentümer oder Miteigentümer (mindestens 50 Prozent) der neuen Immobilie sein und diese selbst bewohnen. Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf die Familie nicht über Wohneigentum verfügen und das „alte” Baukindergeld nicht beansprucht haben.
Gefördert wird der energetisch hochwertige Neubau oder der Ersterwerb einer solchen Immobilie, der Kauf von Bestandsgebäuden wird nicht unterstützt. Beim Bau sind die Bauwerkskosten, die Kosten für Fachplanung, Baubegleitung, Nachhaltigkeitszertifizierung und die Materialkosten für Eigenleistungen förderfähig. Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Kredits ohne Tilgungszuschuss. Die Höhe des Anfangszinssatzes wird kurz vor dem Start des Programms bekannt gegeben. Eine Kombination mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm (124) soll möglich sein, mit dem KFN-Programm nicht.
Wer nach zusätzlichen Fördermöglichkeiten sucht: „Es lohnt sich, auf Länder-Ebene Ausschau nach finanzieller Unterstützung für die Bildung von Wohneigentum zu halten: Mehrere Bundesländer haben eigene Programme für Familien – teilweise in Kooperation mit der KfW“, ergänzt Billmann.
Traum vom Eigenheim mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm
Wer mit einem zinsgünstigen Kredit in Höhe von bis zu 100.000 Euro bauen möchte, den Fokus beim Bau allerdings nicht primär auf Energieeffizienz legt, kann das KfW-Wohneigentumsprogramm (124) nutzen. Förderfähig sind die Kosten für das Baugrundstück – vorausgesetzt es wurde maximal sechs Monate vor dem Antragseingang erworben – Material- und Arbeitskosten, die Kosten für Außenanlagen, Baunebenkosten für den Architekten, den Energie- bzw. Bauberater, die Notar- und Maklergebühren sowie die Grunderwerbsteuer.
Wohn-Riester für den Hausbau
Mit Wohn-Riester unterstützt der Staat auch beim Bau der eigenen vier Wände. Denn: Seit 2008 ist es möglich, die Förderung (auch nachträglich) in die Finanzierung der eigenen Immobilie zu integrieren.
Die Grundzulage für Alleinstehende beträgt 175 Euro und für Verheiratete 350 Euro jährlich. Die Kinderzulage beläuft sich pro Jahr auf 300 Euro für Kinder, die 2008 und später geboren sind. Für ältere Kinder erhält die Familie 185 Euro pro Jahr. Einkommensgrenzen gibt es keine, im Rentenalter folgt allerdings eine nachgelagerte Besteuerung. „Wohn-Riester überzeugt mit seinem großen Kreis an Förderberechtigten und damit, dass Bauherren schneller in die eigenen vier Wände kommen. Die Zulagen des Staats können direkt in die Tilgung gesteckt werden“, hält Berater Billmann fest.