18.12.2023
In sechs Schritten zur sanierten Immobilie.
Autorin: Isabell Brunner, Frankfurt am Main
18.12.2023
In sechs Schritten zur sanierten Immobilie.
Autorin: Isabell Brunner, Frankfurt am Main
Der Sanierungsbedarf ist hoch: Mehr als zwei Drittel der Wohnungen in Deutschland wurden vor der ersten Wärmeschutzverordnung 1978 errichtet. Das CO2-Einsparpotenzial durch energetische Sanierungen ist entsprechend groß. Doch wo sollen Immobilienbesitzerüberhaupt mit dem Sanieren starten? Jennifer Radke, Modernisierungsberaterin bei Schwäbisch Hall, zeigt auf, in welcher Reihenfolge die Sanierungsschritte angegangen werden sollten und was dabei zu beachten ist.
Schritt 1: Zustand des Eigenheims prüfen
Wie alt ist die Heizung? In welchem Zustand ist die Dämmung von Dach und Wänden? Sind die Fenster noch dicht? Diese Fragen helfen bei der Einschätzung des energetischen Zustandes. Ab diesem Zeitpunkt ist es ratsam, einen Energieberater hinzuzuziehen: „Die Expertenberatung ist nicht nur Voraussetzung für viele Fördermaßnahmen. Der Berater erstellt auch einen individuellen Sanierungsfahrplan“, klärt Jennifer Radke auf. Der Fahrplan beinhaltet eine Übersicht über die notwendigen und technisch sinnvollen Maßnahmen und deren Reihenfolge.
Schritt 2: Anstehende Maßnahmen planen
Wurde der Zustand des Gebäudes genau unter die Lupe genommen, steht die Planung der Sanierungsmaßnahmen an. Um die Ausführungsplanung und die konkrete Kalkulation kümmert sich ein Architekt. Der Eigentümer legt dabei weitere Details fest, zum Beispiel welche Baustoffe verwendet werden sollen oder, ob weitere, schon länger geplante Modernisierungsvorhaben mit der Sanierung kombiniert werden können. „Das schafft Synergien und spart Kosten. Soll das eigene Zuhause altersgerecht umgebaut werden? Oder wird ein weiteres Bad im Erdgeschoss benötigt? Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt dafür“, rät die Expertin.
Schritt 3: Finanzierung sinnvoll gestalten
Mit der Planung der Maßnahmen ermittelt der Architekt meist einen groben finanziellen Rahmen. Sanierer können so das benötigte Eigenkapital und die mögliche finanzielle monatliche Belastung durch ein Darlehen besser einschätzen. Wer seine Sanierung mit einer Förderung finanzieren möchte, sollte frühzeitig einen Finanzierungsplan aufstellen. Denn: Der Förderantrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Radke gibt zu bedenken: „Der Staat fördert energetische Modernisierungsmaßnahmen auf verschiedene Arten. Um prüfen zu können, ob ein Anspruch auf eine Förderung besteht, sollten die Anforderungen der jeweiligen Fördermaßnahmen bekannt sein.“ Unter bestimmten Umständen gibt es beispielsweise für Einzelmaßnahmen direkte Zuschüsse, durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), bei Komplettsanierungen zinsverbilligte Kredite inklusive Tilgungszuschuss durch die KfW-Bank oder steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten.
Schritt 4: Umsetzung planen
Spätestens jetzt sollte der Eigentümer entscheiden, ob und wenn ja, welche Maßnahmen der energetischen Sanierung er in Eigenleistung durchführen kann. Für die Umsetzung der restlichen Maßnahmen wird ein Bauvertrag aufgesetzt. Darin enthalten sind in der Regel Angebot, Leistungsbeschreibung und Ausführungsplanung sowie Zahlungsbedingungen. Dabei sollte besonders auf die zeitliche Koordination und die Verzahnung der Gewerke geachtet werden. Als Grundsatz gilt: von außen nach innen. Das heißt, es wird mit Dach, Fassade und Fenstern begonnen, darauf folgt Elektrik, Sanitär und Heizung. „Die Reihenfolge legt in der Regel der Energieberater bereits im Sanierungsplan fest“, erklärt Jennifer Radke.
Schritt 5: Umbau durchführen und Qualität prüfen
Der Architekt betreut und überwacht die ordnungsgemäße Durchführung der Sanierungsmaßnahmen. Er übernimmt die Koordination der Firmen vor Ort, löst mögliche Probleme und kontrolliert die Qualität der Ausführung. Werden bei der Abnahme Mängel entdeckt, müssen diese von der beauftragten Firma beseitigt werden.
Schritt 6: Das Finanzielle abwickeln
Wer staatliche Förderungen beantragt hat, sollte gemeinsam mit dem Architekten prüfen, ob alle erforderlichen Nachweise vorliegen. Dazu gehört: Rechnungen mit allen geforderten Unterlagen bei KfW oder BAFA einreichen.