Weitere KfW-Fördergelder für Heizungstausch - iStock/Nuttawan Jayawan

Weitere KfW-Fördergelder für Heizungstausch

12.06.2024

Zuschüsse jetzt auch für Mehrfamilienhäuser möglich.

Autor: Christian Dose, Frankfurt am Main

 

Finanzielle Unterstützung beim Heizungstausch nun auch für weitere Gruppen von Immobilienbesitzern: Jetzt können auch Privatpersonen, die bestehende Mehrfamilienhäuser besitzen, bei der staatlichen Förderbank KfW einen entsprechenden Investitionszuschuss beantragen (Zuschussprogramm Nummer 458) – ebenso Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum wie beispielsweise einer Zentralheizung umgesetzt werden. „Die finanzielle Förderung des Staates ist ein wichtiger Baustein bei der Umsetzung und hilft bei der nachhaltigen, energetischen Sanierung. Bis zu 23.500 Euro an Zuschuss sind möglich“, betont Florian Obermaier, Abteilungsleiter Öffentliche Förderkredite bei der Frankfurter Volksbank Rhein/Main.

Die Grundförderung liegt bei 30 Prozent der Kosten, wenn nachhaltige Alternativen die bisherigen Öl- oder Gasheizungen ersetzen. Hinzu kommen verschiedene Boni: Wer beispielsweise bei seiner selbstgenutzten Immobilie bis zum Jahr 2028 auf eine klimafreundliche Heizung umsteigt, wird mit einem Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent belohnt. Überdies erhalten Eigentümer mit einem zu versteuerndem Haushaltseinkommen von bis mit 40.000 Euro, sofern sie ihre Immobilie selbst bewohnen, einen Bonus von 30 Prozent. Die durchschnittliche Fördersumme liegt laut KfW bei 15.000 Euro.

Hohes Interesse

Bislang konnten nur Eigentümer selbstgenutzter Einfamilienhäuser diese Förderung in Anspruch nehmen. Laut KfW sind bereits rund 34.000 Anträge eingegangen. Insgesamt wurden bislang rund 500 Mio. Euro an Fördergeldern aus dem Bundeshaushalt bereits zugesagt. Und ab August steigt die Zahl der Förderberechtigten nochmals: Dann können auch Unternehmen und Kommunen, Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser sowie selbstbewohnter oder vermieteter Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften, sofern Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden, entsprechende KfW-Fördermittel beantragen. Laut Medienberichten geht die KfW davon aus, dass die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel für die zu erwartenden Förderanträge ausreichend seien.

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