Jung kauft alt. - iStock/SanyaSM

Jung kauft alt

21.08.2024

Neue KfW-Fördergelder für Familien.

Familien können sich auf ein neues Förderprogramm der staatlichen Förderbank KfW freuen: Unter dem Titel „Jung kauft alt“ erhalten Familien zinsgünstige Kredite beim Kauf einer Bestandsimmobilie, sofern hierfür entsprechender Sanierungsbedarf besteht. Anträge für die neue Förderung können voraussichtlich ab Dienstag, 3. September gestellt werden.

An Familien mit minderjährigen Kindern richtet sich das neue Förderprogramm. Allerdings gilt: Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf bei maximal 90.000 Euro liegen (bei einem Kind; für jedes weitere Kind steigt der Betrag um 10.000 Euro). Die Wohnimmobilie muss in den Energieeffizienzklassen F, G, oder H eingestuft sein (gemäß Energiebedarfs- oder verbrauchsausweis) – und innerhalb von 54 Monaten ab der Kreditzusage nachhaltig saniert werden. Dabei ist mindestens der Standard „Effizienzhaus 70 EE“ gemäß der „Technischen Mindestanforderungen - Wohngebäude“ für die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ zu erreichen. Gefördert wird der Kaufpreis inklusive Grundstückskosten – aber nicht die nachhaltige Sanierung.

Mehrere tausend Euro Ersparnis möglich

Die KfW finanziert im Rahmen von „Jung kauf alt“ maximal bis zu 150.000 Euro (bei einer Familie mit drei Kindern). Die restliche Summe für der Erwerb kommt von der Hausbank, wobei weitere Fördermittel aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm eingebunden werden können. Auch für die anschließende nachhaltige Sanierung besteht die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung seitens der KfW zu erhalten – bis zu einer Darlehenssumme von 150.000 Euro aus der sogenannten Bundesförderung für effiziente Gebäude.

 

„Mit den zinsgünstigen Krediten können Familien bei einer Finanzierungssumme von 400.000 Euro und einer Zinsbindung von bis zu 20 Jahren einige tausend Euro sparen“, erläutert Florian Obermaier, Abteilungsleiter Öffentliche Förderkredite bei der Frankfurter Volksbank Rhein/Main. Wichtig: Der Förderantrag wird bei der Hausbank gestellt und muss vor Abschluss des notariellen Kaufvertrages bei der KfW eingegangen sein.

 

Die genannten Informationen wurden im August 2024 nach bestem Wissen sorgfältig recherchiert. Eine Haftung jeglicher Art ist dennoch ausgeschlossen.

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