Bundestag: Gesetz zum Einsatz der sogenannten Smart Meter beschlossen. - iStock/monkeybusinessimages

Intelligente Stromzähler ab 2025 Pflicht für viele Haushalte

02.05.2023

Bundestag: Gesetz zum Einsatz der sogenannten Smart Meter beschlossen.

Autorin: Christina Laible, Frankfurt am Main

 

Energie effizient und kostengünstig zu nutzen: Dazu sollen vermehrt intelligente Stromzähler, die sogenannten Smart Meter, beitragen. Um den Einbau zu beschleunigen, hat der Bundestag das Gesetz zum „Neustart der Digitalisierung der Energiewende“ beschlossen.

Smart-Meter ermöglichen es, den Stromverbrauch effizient zu steuern und Verbrauchern klare Informationen über ihren eigenen Bedarf zu liefern. Alle 15 Minuten erfasst das intelligente Strommessgerät den individuellen Verbrauch und überträgt die Daten in eine App. Damit sind genaue Abrechnungen möglich, sodass Nutzer ihren Verbrauch anpassen und Energiekosten senken können. Ab 2025 sollen Kunden dann sogar von dynamischen Stromtarifen profitieren. Sie können Strom immer dann nutzen, wenn er besonders günstig ist. Damit ließe sich auch das Stromnetz entlasten.

Verbreitung soll verbessert werden

Die Nutzung von Smart-Meter geht allerdings noch nicht mit der Geschwindigkeit voran, wie sie für die Energiewende benötigt wird. Die Bundesregierung hat daher das Messstellenbetriebsgesetz anpasst. Der Einbau intelligenter Messsysteme, bedarf damit künftig keiner Freigabe mehr durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), da die Hersteller am Markt mittlerweile die notwendigen hohen Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit erfüllen.

Ab 2025 ist der Einbau von intelligenten Messsystemen für Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch von über 6.000 Kilowattstunden oder einer Photovoltaik-Anlage mit mehr als sieben Kilowatt installierter Leistung verpflichtend. Eine Umstellung für diese Haushalte soll bis 2030 erfolgen. Wer weniger Strom verbraucht, hat aber ebenfalls Recht auf den Einbau eines intelligenten Stromzählers. Für Privathaushalte und Kleinanlagenbetreiber werden die Kosten für die modernen Strommessgeräte auf 20 Euro pro Jahr gedeckelt.

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