25.04.2024
Finanzieller Zuschuss für den erstmaligen Kauf
Autor: Christian Dose, Frankfurt am Main
25.04.2024
Finanzieller Zuschuss für den erstmaligen Kauf
Autor: Christian Dose, Frankfurt am Main
Immobilienkäufer in Hessen können sich jetzt über das sogenannte Hessengeld freuen: Mit diesem neuen Zuschuss unterstützt das Land den erstmaligen Kauf einer selbstgenutzten Immobilie. Nach dem Beschluss der Landesregierung gilt der Zuschuss rückwirkend ab dem 1. März. Mit dem Hessengeld möchte die hessische Landesregierung Immobilienkäufer bei den Kaufnebenkosten entlasten. Denn aktuell besteht keine bundesweite einheitliche Regelung für Freibeträge bei der Grunderwerbssteuer. „Das neue Hessengeld erleichtert die Finanzierung der ersten eigenen vier Wände“, kommentiert Florian Obermaier, Abteilungsleiter Öffentliche Förderkredite bei der Frankfurter Volksbank Rhein/Main.
Das Hessengeld beträgt 10.000 Euro je Käufer (maximal 20.000 Euro) und 5.000 Euro pro Kind – ein Ehepaar mit zwei Kindern erhält beim Kauf der ersten selbstgenutzten Immobilie demnach 30.000 Euro. Der finanzielle Zuschuss wird aber nur bis zur Höhe der tatsächlich gezahlten Grunderwerbssteuer gezahlt, da die Förderung die zu zahlende Steuer nicht übersteigen darf. Das Hessengeld wird über zehn Jahre in jährlichen Raten ausgezahlt.
Im Herbst sollen erste Anträge möglich sein, ausschließlich digital, so die Ankündigung der Landesregierung am 22. April 2024. Einzelheiten zum Hessengeld werden demnach bis zum Sommer feststehen.
Die genannten Informationen wurden im April 2024 nach bestem Wissen sorgfältig recherchiert. Eine Haftung jeglicher Art ist dennoch ausgeschlossen.