Förderung für den Kauf der ersten selbstgenutzten Immobilie

Das Hessengeld startet

25.09.2024

Förderung für den Kauf der ersten selbstgenutzten Immobilie.

Autor: Christian Dose, Frankfurt am Main

 

Ab sofort können Immobilienkäufer das sogenannte Hessengeld beantragen. Darüber hat die Hessische Staatskanzlei informiert. Das Land Hessen unterstützt mit diesen Fördermitteln Menschen, die erstmals eine selbstgenutzte Wohnimmobilie erwerben.

Mit dem Hessengeld möchte die Landesregierung hessische Immobilienkäufer bei der Grunderwerbsteuer entlasten. Die Förderung beläuft sich laut Hessischer Staatskanzlei auf bis zu 10.000 Euro je Käufer (maximal 20.000 Euro) und zusätzlich 5.000 Euro für jedes Kind (unter 18 Jahren), das ebenfalls in die erworbene Immobilie einzieht. Wichtig: Der finanzielle Zuschuss wird bis zur Höhe der tatsächlich gezahlten Grunderwerbssteuer gezahlt, da die Förderung die zu zahlende Steuer nicht übersteigen darf. Die Auszahlung erfolgt in jährlichen Raten über einen Zeitraum von zehn Jahren. Neubauten wie auch der Kauf von Bestandsimmobilien werden gefördert. Das Hessengeld wird zudem auch rückwirkend für Käufe gewährt, die seit 1. März 2024 umgesetzt wurden. Als erster Auszahlungstermin ist der 15. November 2024 vorgesehen. Förderanträge sind laut Hessischer Staatskanzlei nur online möglich – über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).

Die genannten Informationen wurden im September 2024 nach bestem Wissen sorgfältig recherchiert. Eine Haftung jeglicher Art ist dennoch ausgeschlossen.

Quelle: Hessische Staatskanzlei

Jetzt lesen: