18.09.2024
Förderung der KfW startet in die nächste Phase.
Autor: Christian Dose
18.09.2024
Förderung der KfW startet in die nächste Phase.
Autor: Christian Dose
Nachhaltiges Sanieren wird leichter: Mit der dritten Phase des Heizungsgesetzes haben jetzt alle Immobilieneigentümer die Möglichkeit, einen Zuschuss für den Austausch der Heizung zu erhalten. Darauf hat die staatliche Förderbank KfW hingewiesen. Somit wird der Austausch von Öl- und Gasheizungen durch nachhaltige Alternativen finanziell leichter.
Jetzt können laut KfW auch Besitzer von nicht selbstgenutzten Einfamilienhäusern die Förderung beantragen – ebenso Wohnungseigentümergemeinschaften, sofern das gemeinsame Sondereigentum Ziel der Maßnahme ist. Unternehmen und Kommunen sind nun ebenfalls berechtigt, die Förderung in Anspruch nehmen. Bislang haben beispielsweise schon private Immobilienbesitzer von selbst genutzten Einfamilienhäusern von der staatlichen Unterstützung profitiert. „Zuschüsse von bis zu 23.500 Euro sind möglich“, erläutert Florian Obermaier, Abteilungsleiter Öffentliche Förderkredite bei der Frankfurter Volksbank Rhein/Main.
Immobilieneigentümer erhalten eine Grundförderung von 30 Prozent der Kosten, die beim Austausch der bisherigen Öl- oder Gasheizung durch eine nachhaltige, energieeffiziente Anlage anfallen. Je nach Einzelfall sind zusätzliche Boni möglich, beispielsweise wenn die Heizung bei einer selbstgenutzten Immobilie bereits bis zum Jahr 2028 ersetzt wird. Hierfür winkt eine zusätzliche Finanzspritze. Insgesamt sind bis zu 70 Prozent Förderung durch die KfW möglich.
Die genannten Informationen wurden im September 2024 nach bestem Wissen sorgfältig recherchiert. Eine Haftung jeglicher Art ist dennoch ausgeschlossen.
Quelle: KfW