Neue Fördermittel für Wohngebäude

Neue Fördermittel für Wohngebäude

09.10.2024

Bundesmittel für preisgünstige und klimafreundliche Wohnungen

 

Bauherren und Immobilienkäufer können von einem neuen und zinsgünstigen Förderprogramm der staatlichen Förderbank KfW profitieren. Das am 1. Oktober gestartete KfW-Förderprodukt „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (KNN) zielt darauf ab, den Bau flächeneffizienter, preisgünstiger und klimafreundlicher Wohnungen anzustoßen. Die Förderung können alle beantragen, die solche Gebäude bauen oder einen entsprechenden Neubau erwerben möchten. Die KfW setzt das KNN-Programm im Auftrag der Bundesregierung um und kann auf Mittel des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zurückgreifen, um den Zinssatz der Förderdarlehen gegenüber dem Marktzins zu verbilligen. Das neue Förderprodukt ist befristet bis zum 31. Dezember 2025.

Die KfW fördert den „Klimafreundlichen Neubau im Niedrigpreissegment“ für Wohngebäude, sofern bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllt werden:

·       Der Effizienzhausstandard 55 muss erreicht werden.

·       Die Wohnflächennutzung ist zu optimieren, indem je nach Größe der Wohnfläche eine Wohnung mit einer bestimmten Mindestzahl an Zimmern auszustatten ist.

·       Es gelten Grenzwerte für bestimmte Kosten im Lebenszyklus des Gebäudes. So sollen Gebäude mit niedrigeren Baukosten entstehen – mit dem Ziel, die späteren Bewohner respektive Mieter vor zu hohe Folge- und Nebenkosten zu schützen.

Energieeffizienzexperten müssen bestätigen, dass die geforderten Standards eingehalten werden. Dieser Nachweis ist Voraussetzung für die Förderung und ist bei Antragstellung sowie nach Durchführung einzureichen.

Kunden beantragen die Förderdarlehen für den „Klimafreundlichen Neubau im Niedrigpreissegment“ über ihre Hausbank. Der Kreditbetrag liegt bei maximal 100.000 Euro pro Wohneinheit. Es können verschiedene Laufzeiten (ab vier Jahre bis maximal 35 Jahre) gewählt werden. Der Zinssatz wird aus Mitteln des Bundes verbilligt und in der Regel für zehn Jahre festgeschrieben.

Anträge stellen können Investoren sowie Erstkäufer von neu errichteten Wohngebäuden, unter anderem Privatpersonen, Wohneigentumsgemeinschaften, gewerbliche und kommunale Unternehmen, Verbände, Kammern sowie Wohnungsbaugenossenschaften. Die Umsetzung des Vorhabens muss spätestens 36 Monate nach Vollauszahlung des Förderdarlehens abgeschlossen sein und nachgewiesen werden.

Quelle: KfW; Stand der Information: 27. September 2024

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