Zahl der Steckersolargeräte hat sich vervierfacht – Tipps für die Installation. iStock/Maryana Serdynska

Mieter setzen auf Balkonkraftwerke

29.01.2024

Zahl der Steckersolargeräte hat sich vervierfacht – Tipps für die Installation.

Autorin: Isabell Brunner, Frankfurt am Main

 

Wie kann ich meine Nebenkostenabrechnung senken? Immer mehr Mieter profitieren inzwischen von preiswerter Solartechnik. Sie versorgen sich selbst mit Strom – und zwar über sogenannte Balkonkraftwerke. Solche Steckersolargeräte finden sich inzwischen an immer mehr Balkonen von Mietwohnungen. Rund 270.000 Steckersolargeräte wurden in Deutschland laut dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur allein 2023 neu in Betrieb genommen – eine Vervierfachung im Vergleich zu 2022. Die Bundesregierung möchte mit dem sogenannten Solarpaket I die nachhaltige Energiewende vorantreiben und Mietern den Zugang zu preiswertem Solarstrom weiter zu erleichtern. Dazu zählt unter anderem, dass in Mehrfamilienhäusern Solarstrom vom Dach direkt an den Mieter gehen kann, ohne ihn zuerst ins allgemeine Stromnetz einzuspeisen.

Worauf Mieter bei der Installation eines Steckersolargeräts achten sollten:

1. Einverständnis einholen: Beim Anbringen eines Steckersolargeräts auf Straßenseite ist es ratsam, die Zustimmung des Vermieters bzw. der Eigentümergemeinschaft zu erfragen. Sofern keine baulichen Änderungen vorgenommen werden, ist eine Genehmigung laut Verbraucherzentrale Niedersachsen aber nicht erforderlich.

2. Förderung: Manche Städte zahlen einen Zuschuss geben. Wichtig: Meist muss der Antrag auf Förderung vor Vergabe eines Auftrags gestellt werden. Zudem fällt schon seit Anfang 2023 keine Mehrwertsteuer beim Kauf an.

3. Sichere Montage: Das Solargerät ist sturmfest anzubringen. In der Regel sollten auch Laien die Geräte anbringen können. Auf Nummer sicher gehen sie aber, wenn Elektriker die Installation übernehmen. Sie prüfen beispielsweise auch, ob sich die Steckdose und Leitung für das Gerät eignen. Sobald das geplante Solarpaket I in Kraft tritt, können sogar herkömmliche Schuko-Steckdosen genutzt werden.

4. Anmeldung der Anlage: Derzeit müssen Stecker-Solargeräte noch beim lokalen Netz­betreiber und beim Marktstammregister angemeldet werden.

 

Die genannten Informationen wurden im Januar 2024 nach bestem Wissen sorgfältig recherchiert. Eine Haftung jeglicher Art ist dennoch ausgeschlossen.

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