EU-Produkte sollen umweltfreundlicher gestaltet werden

EU-Produkte sollen umweltfreundlicher gestaltet werden

03.05.2022

EU-Kommission arbeitet an einer Revision der Ökodesign-Richtlinie

Von: Udo Heberer, Frankfurt am Main

Die EU-Kommission setzt auf viele Maßnahmen, um ihre Klimaziele zu erreichen. Ein wichtiger Punkt ist dabei die Gestaltung der Produkte, die innerhalb des Binnenmarkts verkauft werden dürfen. Diese Produkte sind für etwa zwei Drittel der gesamten produktbezogenen Treibhausgas- und Feinstaubemissionen in der EU und für 70 Prozent des Ressourcenverbrauchs verantwortlich.

Derzeit werden sie über die Ökodesign-Richtlinie und im deutschen Recht über das Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG) reguliert. Diese Richtlinie wird überarbeitet.

In der Richtlinie sind bereits jetzt schon Mindestanforderungen an das Produktdesign festgelegt. Bisher beschränkte sich die Richtlinie allerdings auf energiebetriebene Produkte. Die Anforderungen hatten zum Beispiel das Ende der Glühbirne zur Folge.

In der Neufassung will die Kommission jetzt fast jedes Produkt mit Mindestvorgaben regulieren. Der gesamte Lebensweg der Produkte soll betrachtet werden, also: wie lange kann ein Produkt genutzt werden, wie wurde es hergestellt, kann es recycelt werden?

Unter der jetzt gültigen Richtlinie werden bis 2024 werden die Regeln für Heizungen und Energie-Labels angepasst. Für einige andere Produkte wie für Smartphones, Tablet-Computer, Solarpanels, Drucker und Scanner werden neue Anforderungen verfasst. Weitere Produktgruppen werden in Zukunft hinzukommen. Die EU hat zum Beispiel eine Strategie für nachhaltige und zirkuläre Textilien vorgelegt. Darin werden Maßnahmen für den gesamten Lebenszyklus von Textilerzeugnissen vorgeschlagen, inklusive Recycling von Fasern, Vernichtung nicht verkaufter Ware, grüne Labels und Freisetzung von Mikroplastik.