20.03.2023
Beim Neukauf entfällt die Mehrwertsteuer von 19 Prozent.
Autorin: Christina Laible, Frankfurt am Main
20.03.2023
Beim Neukauf entfällt die Mehrwertsteuer von 19 Prozent.
Autorin: Christina Laible, Frankfurt am Main
Seit dem 1. Januar 2023 können sich Käufer von privaten Photovoltaikanlagen freuen: Denn beim Erwerb einer solchen Anlage entfällt die Mehrwertsteuer von 19 Prozent. Auch dazugehörige Batteriespeicher fallen unter den sogenannten Nullsteuersatz - selbst, wenn diese bei einer bestehenden PV-Anlage nachgerüstet werden. Mit der Steuerbefreiung möchte die Bundesregierung die Erzeugung von Sonnenstrom attraktiver machen.
Die neue Regel gilt für die Lieferung und Installation einer Photovoltaikanlage inklusiver aller Komponenten. Voraussetzung: Die Anlage wird privat genutzt und auf dem Dach eines Wohngebäudes oder in unmittelbarer Nähe installiert, wie beispielsweise auf Carports, Garagen oder Scheunen. Auch öffentliche und andere Gebäude, die dem Gemeinwohl dienen, fallen darunter. Zudem darf die Leistung der Anlage höchstens 30 kWp betragen.
Mobile Solarmodule oder die Anmietung von Photovoltaikanlagen sind von der Steuerbefreiung ausgenommen. Für sie gilt weiterhin der Regelsteuersatz.
Neben der Steuerbefreiung für die Anschaffung entfällt 2023 auch die Umsatzsteuer für den Eigengebrauch. Wer seine PV-Anlage zum Nullsteuersatz gekauft hat, muss seinen Eigengebrauch künftig nicht mehr versteuern.