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Gebäudeenergiegesetz (GEG): Pflicht zur energetischen Sanierung bei Eigentümerwechsel

18.01.2023

Unsanierte Ein- und Zweifamilienhäuser müssen innerhalb von zwei Jahren energetische Standards erfüllen.

Autorin: Janina Riß, Frankfurt am Main

 

Egal, ob Kauf, Erbe oder Schenkung: Neu-Eigentümer haben bei unsanierten Ein- oder Zweifamilienhäusern zwei Jahre Zeit, um den Sanierungspflichten aus dem GEG nachzukommen. Wer also noch im Jahr 2022 ein solches Haus als Wohn- oder Anlageimmobilie kauft, erbt oder geschenkt bekommt, das noch nicht dem aktuellen Standard entspricht, muss bis spätestens Ende 2024 die Modernisierung abgeschlossen haben.

Alles neu: Heizung, oberste Geschossdecke, Mindestwärmeschutz und Wanddämmung

Dabei gilt: Gas- oder Ölheizkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen außer Betrieb genommen werden. Außerdem müssen Heiz- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen gedämmt werden. Neue Heizsysteme sollten in jedem Fall zu erheblichen Teilen erneuerbare Energien nutzen. Denn Ölheizkessel dürfen ohnehin, bis auf wenige Ausnahmen, ab 2026 nicht mehr eingebaut werden. Mit Blick auf Klimawandel und steigende Preise verlieren auch Gasheizkessel zunehmend an Attraktivität.

Fehlt bei der obersten Geschossdecke bisher ein Wärmeschutz, muss die Decke, von einigen Ausnahme abgesehen, nachträglich gedämmt werden. Ist nicht einmal der Mindestwärmeschutz vorhanden, ist die nachträgliche Dämmung ebenfalls Pflicht und muss dann sogar den Mindestwärmeschutz übertreffen.

Außenwände, auch ungedämmte, die erstmal nicht saniert werden sollen, müssen auch nicht gedämmt werden. Kommt es allerdings zu einer Sanierung, z.B. durch neuen Außenputz, müssen Eigentümer gleichzeitig eine gewisse energetische Qualität sicherstellen. Schönheitsmaßnahmen wie Tapezieren oder Streichen sind davon ausgenommen. Das GEG beschreibt genau, welche Dämmwirkung eine Wand bei einer Sanierung mindestens erreichen muss.

Hohes Bußgeld bei Pflichtverletzung

Ein genauer Blick ins Gesetz ist daher lohnend! Zumal die neuen Eigentümer bei Nichteinhaltung der Nachrüstpflichten mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro zur Kasse gebeten werden können. Und angesichts der hohen Energiepreise ist es sowieso ratsam, mehr zu tun als der Gesetzgeber verlangt.

Finanzierungsmöglichkeiten: Staatliche Unterstützung und Bausparverträge

Die gute Nachricht: Der Staat unterstützt die Neu-Eigentümer bei der Einhaltung der Sanierungspflichten. Ein Wechsel zur Wärmepumpe, Holzheizung oder zur Nah- und Fernwärme aus erneuerbaren Energien wird mit Zuschüssen und günstigen Krediten vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert. Eine weitere Finanzierungsquelle ist der gute alte Bausparvertrag. Zwei Drittel der Bauspargelder in Deutschland gehen mittlerweile in die Erneuerung der Heiztechnik oder des Dachs, so die Beobachtung der Bausparkasse Schwäbisch Hall.

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