Elektrofahrrad

Trendthema Elektrofahrräder: Was gilt es zu beachten?

E-Mobilität

08.06.2022

Wir stellen die verschiedenen Varianten von E-Bikes vor.

Von: Udo Heberer, Frankfurt am Main

Elektrofahrräder liegen im Trend. Dabei sind die meisten E-Bikes strenggenommen eigentlich sogenannte Pedelecs und keine E-Bikes. Ob man sich aber auf ein Pedelec, ein Speed-Pedelec oder ein E-Bike setzt, hat große Auswirkungen darauf, was man im Straßenverkehr beachten muss.

Hier ein Überblick zu den verschiedenen Varianten: Ein Pedelec hat einen elektrischen Motor, der beim Treten unterstützt. Den Antrieb kann man stufenweise dazuschalten - allerdings nur bis maximal 25 Stundenkilometer. Darüber hinaus hilft nur noch die Muskelkraft.

Der Gesetzgeber stellt Pedelecs und Fahrräder gleich. Damit entfallen bei dieser Form der Elektromobilität Führerschein und Zulassung. Zudem darf man Radwege benutzen. Auch ein Helm ist nicht vorgeschrieben, aber unbedingt empfehlenswert.

Ganz anders sieht es bei den sogenannten Speed-Pedelecs aus. Es gibt keine begrenzte Unterstützung, dadurch sind sie deutlich schneller als 25 Stundenkilometer und gehören damit nicht mehr zur Fahrradklasse. Sie gelten als Krafträder, für die die Fahrerlaubnis AM, ein Mindestalter von 16 Jahren, eine Versicherung und ein Versicherungskennzeichen erforderlich sind. Zusätzlich besteht Helmpflicht, Radwege dürfen nicht befahren werden.

Bei einem klassischen E-Bike unterstützt ebenfalls ein Elektromotor beim Fahren, es kann aber auch ganz ohne Muskelkraft genutzt werden. Die mögliche Geschwindigkeit wird von der Leistungskraft des Motors bestimmt. E-Bikes werden je nach Motorleistung entweder den Mofas oder den Kleinkrafträdern zugeordnet. Sie müssen versichert und ein Versicherungskennzeichen muss angebracht sein.

Für E-Bikes mit einer maximalen Motorleistung von 500 Watt besteht keine Helmpflicht. Die Fahrer brauchen aber einen Mofa-Führerschein. Dieser wird auch benötig, wenn das E-Bike eine Leistung von bis zu 1.000 Watt hat. Zusätzlich besteht dann Helmpflicht. Liegt die Motorleistung über 1000 Watt, reicht ein Mofa-Führerschein nicht mehr aus. Dann muss der Fahrer eine Fahrberechtigung der Klasse AM besitzen. Versicherungskennzeichen und Helm sind ebenfalls Pflicht.

Überdies gibt es Pedelecs und E-Bikes in unterschiedlichen Varianten. Beispielsweise können E-Bikes verschiedenen Antriebsarten haben, etwa als Mittelmotor, mit Front- oder Heck-Variante. Die Position des Motors wirkt sich dann auf die Fahreigenschaften des E-Bikes aus.

Auch ihre Konstruktion kann sehr unterschiedlich sein. Es werden sogenannte Citybikes für die Stadt, platzsparende Klapp-Varianten, Trekking-Pedelecs für längere Touren oder Mountainbike-Pedelecs unterschieden, um nur einige Vertreter zu nennen. Ein echtes Leichtgewicht ist das E-Rennrad. Beim Anfahren hilft der Motor bei der Beschleunigung, später eventuell bei Fahrten bergauf.

Vor dem Kauf sollte man sich also bei einem Fachhändler umfassend beraten lassen,  welches Rad das richtige ist. Das geht von der Bedarfsermittlung über die Modellwahl über den Motor bis hin zur richtigen Rahmengröße. Dafür ist das persönliche Gespräch das ideale Format.