28.06.2022
Die Steuerbehörden planen laut Medienberichten offenbar eine Neuregelung.
Von: Udo Heberer, Frankfurt am Main
28.06.2022
Die Steuerbehörden planen laut Medienberichten offenbar eine Neuregelung.
Von: Udo Heberer, Frankfurt am Main
Die Treibhausgasemissionen müssen im Verkehrssektor deutlich gesenkt werden. Deshalb werden klimaschonende Antriebsarten gefördert, um den Ausstoß von klimaschädlichem CO2 auf Dauer zu reduzieren. Genau dafür hat die Bundesregierung die Treibhausgas-Minderungsquote (THG-Quote) eingeführt.
Seit Beginn dieses Jahres können Fahrer von Elektroautos dank dieser Quote Geld verdienen. Wie das geht? Die Besitzer können ihre CO2-Einsparungen zertifizieren lassen und diese Zertifikate an Unternehmen verkaufen, die ihre Ziele bei der Senkung der Treibhausgasemissionen nicht selbst erfüllen können. Und das jährlich. Den Verwaltungsaufwand bei diesem Handel von sogenannten CO2-Zertifikaten übernehmen Dienstleister im Austausch gegen einen Anteil an der THG-Prämie.
Bislang hat Vater Staat nicht detailliert geregelt, wie diese Einnahmen von Privatleuten steuerlich bewertet werden. Deshalb greifen viele Steuerpflichtige lieber auf den Pauschalbetrag von 256 Euro zurück, die jeder Arbeitnehmer steuerfrei als sonstige Einnahmen erzielen darf. Das Dilemma: In vielen Fällen liegt die THG-Quote über diesem steuerlichen Freibetrag.
Doch eine Lösung ist in Sicht. Wie nun das Portal EFahrer.com berichtet, wollen die Steuerbehörden diese Prämien offenbar künftig nicht mehr als Veräußerungsgeschäft bewerten. Die privaten Einnahmen wären dadurch einkommens- und umsatzsteuerfrei. Im Moment wird der Vorschlag noch auf Länderebene diskutiert. Doch daraus könnte sich eine bundeseinheitlich abgestimmte Verwaltungsauffassung entwickeln.