Die EU-Taxonomie definiert Vorgaben für nachhaltige Finanzinvestitionen. So soll ein ökologischeres Finanzwesen und eine nachhaltigere Wirtschaft entstehen. Wir zeigen auf, was das für Sie und ihre Firma bedeutet.
Ihr Lotse durch den EU-Dschungel
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1. Was ist die EU-Taxonomie?
Bei der EU-Nachhaltigkeitstaxonomie handelt es sich um eine Liste von Wirtschaftstätigkeiten und relevanten Kriterien zur Überprüfung ihres Beitrags zu Klima und Umwelt. Sie stellt ein detailliertes Klassifikationssystem für alle Akteure des Finanzsystems dar, mit dem Ziel Investitionen in ökologisch nachhaltige Aktivitäten zu fördern.
2. Wann tritt sie in Kraft?
Am 1. Januar 2022.
3. Wie wird das Programm finanziert?
Zur Finanzierung des Green Deal sollen die Mittel von insgesamt 1,8 Bio. Euro aus dem EU-Haushalt 2021-2027 und dem EU-Konjunkturprogramm ‚Next Generation EU‘ fließen. Es ist mit 672,5 Mrd. Euro das größte Programm unter den EU-Konjunkturhilfen. Zusätzlich sollen private Kapitalströme von 180 bis 290 Mrd. Euro pro Jahr in nachhaltige Investitionen bzw. Verwendungen umgeleitet werden.
4. Was ist das Ziel?
In der Taxonomie-Verordnung werden die folgenden sechs Umweltziele verfolgt: Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme.
5. Wer ist betroffen?
- Nach der Taxonomie-Verordnung müssen bestimmte Unternehmen über die Nachhaltigkeit ihrer Aktivitäten berichten. Dazu verpflichtet sind große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern. Ab den Berichten für das Geschäftsjahr 2021 sollen sie angeben, wie hoch der prozentuale Anteil ihrer nachhaltigen Aktivitäten am Umsatz, an den Investitionen und an den Betriebskosten ist.
- Transparenzanforderungen gelten auch für Finanzprodukte, die als ökologisch vermarktet werden. Je nachdem zu welchem Grad ein Produkt die Nachhaltigkeitskriterien der Taxonomie erfüllt, kann es ein Label verwenden, das es als überwiegend oder teilweise grün ausweist. Anbieter, die ihre Produkte nicht an diesen Nachhaltigkeitskriterien messen, sind gehalten, dies in einer Erklärung zu begründen.
- Es gibt keine Vorschrift, nicht-umweltfreundliche Tätigkeiten und Anlageprodukte zu kennzeichnen. Die Bedeutung von Nachhaltigkeit für Stakeholder wächst jedoch stetig. Deswegen ist davon auszugehen, dass taxonomiekonforme Unternehmen und Kapitalanlagen es in Zukunft deutlich leichter haben werden, Investoren anzuziehen.