09.01.2025
Das ändert sich 2025 bei Steuern und Co.
Autor: Christian Dose, Frankfurt am Main
09.01.2025
Das ändert sich 2025 bei Steuern und Co.
Autor: Christian Dose, Frankfurt am Main
Ob Steuern oder Kindergeld: Das Jahr 2025 bietet für Verbraucher viel Neues. Zahlreiche neue Regelungen und Gesetze gelten fürs neue Jahr.
Höherer Steuerfreibetrag
Im neuen Jahr bleibt mehr Einkommen steuerfrei: Der Grundfreibetrag erhöht sich um 312 Euro auf 12.096 Euro – auf diesen Teil des Einkommens muss keine Steuer gezahlt werden. 2026 soll der Grundfreibetrag weiter auf dann 12.348 Euro steigen. Damit sollen nach Angaben des Bundesfinanzministeriums die Effekte der sogenannten kalten Progression gemildert werden. Ebenfalls angehoben wurde die Freigrenze beim Solidaritätszuschlag: Sie steigt von bislang 36.260 Euro auf 39.900 Euro für 2025 und 40.700 Euro für 2026.
Der Mindestlohn ist zum Jahreswechsel auf 12,82 Euro pro Stunde von zuvor 12,42 Euro angehoben worden. Dementsprechend erhöhte sich die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs auf maximal 556 Euro je Monat (bislang bis zu 538 Euro). Die Jahresverdienstgrenze liegt jetzt bei 6.672 Euro.
Kindergeld
Das Kindergeld ist mit Wirkung zum 1. Januar um fünf Euro auf nunmehr 255 Euro pro Kind und Monat erhöht worden. In der Steuererklärung können Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben eingetragen werden. Laut Bundesfinanzministerium erhöht sich 2025 der Rahmen für die zu berücksichtigenden Kosten von zwei Drittel auf 80 Prozent, der Höchstbetrag für die abzugsfähigen Kinderbetreuungskosten von 4.000 auf 4.800 Euro im Veranlagungszeitraum 2025.
Digitale Rentenübersicht
Das Informationsangebot der Digitalen Rentenübersicht (www.rentenuebersicht.de) als Service-Angebot der Deutschen Rentenversicherung wurde ausgeweitet. Bürger erhalten auf diesem Portal einen Überblick zu ihrer individuellen Altersvorsorge: die Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Ansprüche aus betrieblicher und privater Altersvorsorge. Seit Jahresbeginn sind mehr als 700 Vorsorgeeinrichtungen eingebunden, die ihre Daten über diese Plattform digital zur Verfügung stellen.
Intelligente Stromzähler
Seit diesem Jahr ist der Einbau von intelligenten Stromzählern verpflichtend für Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden, einer Photovoltaikanlage mit mehr als sieben Kilowatt installierter Leistung oder steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen und Wallboxen für E-Autos. Umgesetzt wird der Einbau der neuen Zähler schrittweise durch die Messstellenbetreiber. Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende sieht den flächendeckenden Einbau von Smart Metern bis zum Jahr 2032 vor. Die Kosten für Verbraucher betragen zwischen 20 und 50 Euro pro Jahr – je nach Stromverbrauch und Vorhandensein von Solaranlage, Wallbox und Wärmepumpe.
Die genannten Informationen wurden Anfang Januar 2025 nach bestem Wissen sorgfältig recherchiert. Eine Haftung jeglicher Art ist dennoch ausgeschlossen.
Quellen: Bundesfinanzministerium, Bundesarbeitsministerium, Schwäbisch Hall