05.01.2024
Neues zu Steuer, Sparen und Immobilien
Autor: Christian Dose, Frankfurt am Main
05.01.2024
Neues zu Steuer, Sparen und Immobilien
Autor: Christian Dose, Frankfurt am Main
Mit Jahresbeginn 2024 sind zahlreiche neue Regelungen und Gesetze in Kraft getreten. Verbraucher, Familien und Immobilienbesitzer profitieren – beispielsweise von einem höheren Grundfreibetrag und neuen Fördermöglichkeiten für eine klimafreundliche Heizung.
Höherer Steuerfreibetrag
Im Jahr 2024 bleibt mehr Einkommen steuerfrei. Der Grundfreibetrag steigt für Ledige um 696 Euro auf 11.604 Euro. Und mit dem Inflationsausgleichsgesetz werden die Steuersätze an die Inflation angepasst, sodass der Spitzensteuersatz nunmehr erst ab 66.761 Euro greift. Parallel wurde die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag auf 18.130 Euro bei Einzelveranlagung angehoben. Auch der Kinderfreibetrag erhöht sich - je Kind um 360 Euro.
Mehr staatliche Förderung beim Sparen
Gute Nachrichten für Sparer: Die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage legen erheblich zu. Bei Ledigen steigt die Grenze von 17.900 Euro auf 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen, bei Verheirateten von 35.800 Euro auf 80.000 Euro. Mit dieser Zulage von bis zu 122 Euro fördert der Staat das Sparen, beispielsweise mit vermögenswirksamen Leistungen (VL) in Form eines Bausparvertrags oder mit einem Fondssparplan.
Fördermittel für die neue Heizung
Seit Jahresbeginn gilt das neue Gebäudeenergiegesetz. Ziel: Deutschland klimafreundlicher und nachhaltiger machen. Reine Öl- und Gasheizungen sind ab jetzt verboten – neu installierte Heizungen in neu errichteten Gebäuden in Neubaugebieten müssen ab sofort zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Bei Neubauten außerhalb von Neubaugebieten ist dies frühestens ab 2026 vorgeschrieben. Bei Bestandsgebäuden gelten Übergangslösungen, wenn sich eine defekte Heizung nicht mehr reparieren lässt.
Für den Einbau oder Austausch können Eigentümer mit einer Finanzspritze der Bundesregierung rechnen: Wer auf eine klimafreundliche Heizung umsteigt, bekommt laut Förderbank KfW eine Grundförderung von 30 Prozent. Zusammen mit verschiedenen Bonusförderungen ist sogar ein Fördersatz von bis zu maximal 70 Prozent möglich. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen so genannten Ergänzungskredit der KfW zu erhalten.
Wohn-Riester flexibler nutzen
Seit diesem Jahr können Immobilienbesitzer für den Einbau einer Wärmepumpe auch ihr Erspartes aus einem Riester-Vertrag nutzen. Anträge können bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) der Deutschen Rentenversicherung Bund gestellt werden.
Sonnenenergie einfacher nutzen
Solarstrom lässt sich ab diesem Jahr einfacher nutzen. Für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt /kWp) wird das Netzanschlussverfahren vereinfacht (galt bislang nur für Anlagen bis 10,8 kWp). Balkonsolaranlagen, die so genannten Steckersolar-Geräte, müssen nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet werden und dürfen neuerdings schon vor Austausch des Stromzählers in Betrieb genommen werden. Allerdings: Für neue Solaranlagen sinken ab Februar 2024 die Vergütungsätze um ein Prozent – und dann alle sechs Monate um ein weiteres Prozent.
Die genannten Informationen wurden Anfang Januar 2024 nach bestem Wissen sorgfältig recherchiert. Eine Haftung jeglicher Art ist dennoch ausgeschlossen.