31.01.2022
Von der neuen Gebäuderichtlinie werden fast alle Hauseigentümer betroffen sein – manche mehr, manche weniger
Autorin: Janina Riß
31.01.2022
Von der neuen Gebäuderichtlinie werden fast alle Hauseigentümer betroffen sein – manche mehr, manche weniger
Autorin: Janina Riß
Europa soll laut EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bis 2050 klimaneutral sein. Daher ist geplant, bereits bis zum Jahr in der gesamten EU die CO2-Emissionen um mindestens 55 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 zu reduzieren. Um dieses Zwischenziel zu erreichen, hat die EU-Kommission bereits große Teile ihres „Fit für 55“-Programms vorgelegt.
Wichtig für Hauseigentümer: die erneute Überarbeitung der EU-Gebäuderichtlinie. Sie wird voraussichtlich in diesem Jahr verabschiedet und muss dann zeitnah in deutsches Recht umgewandelt werden.
Besonders betroffen von der Regelung sind Eigentümer von Häusern der Effizienzklasse G. Die neue Richtlinie verlangt nämlich, dass „Gebäude der Klasse G bis spätestens 2027 mindestens die Energieeffizienzklasse F und bis spätestens 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse E erreichen, und dass die Wohngebäude mit den schlechtesten Werten bis 2030 mindestens die Klasse F und bis 2033 mindestens die Klasse E erreichen.“ Doch noch ist nicht klar, mit welchen Maßnahmen die Bundesregierung sicherstellen will, dass dieser Plan umgesetzt wird. Es ist aber bereits jetzt schon klar, dass es finanzielle Unterstützung durch die Bundesregierung geben muss, um sozial schwache Eigentümer bei der Umrüstung zu unterstützen. In dem EU-Gesetzestext wird zudem gefordert, dass „die Mitgliedstaaten verpflichtet (sind), ihre finanzielle Unterstützung auf die Bekämpfung der Energiearmut und die Förderung des sozialen Wohnungsbaus zu konzentrieren und die Mieter nach einer Renovierung vor unverhältnismäßig hohen Mieten zu schützen.“
Es sind allerdings nicht nur Eigentümer von Energieklasse G Häusern betroffen. Alle Energieeffizienzklassen sollen bis 2025 EU-weit harmonisiert und bis 2050 überarbeitet werden. In diesem Zusammenhang soll „die Gültigkeitsdauer der Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz der unteren Klassen D bis G auf fünf Jahre verkürzt werden, um sicherzustellen, dass sie aktuelle Informationen enthalten, die den Bürgern helfen, ihren Verbrauch zu senken.“
Auch ist bereits festgelegt worden, dass fossilbetriebene Heizkessel ab 2027 keine Förderung mehr bekommen dürfen. „Da ein Mitte der 2020er Jahre gekaufter Heizkessel bei Zugrundelegung der üblichen Lebensdauer auch 2050 noch in Betrieb sein kann, sollten die Mitgliedstaaten ab 2027 keine Subventionen für Heizkessel für fossile Brennstoffe mehr gewähren dürfen.“