26.04.2022
Eigentümer können bei einer energetischen Sanierung entstandene Kosten in der Höhe von bis zu 40.000 Euro steuerlich geltend machen.
Autorin: Janina Riss, Frankfurt am Main
26.04.2022
Eigentümer können bei einer energetischen Sanierung entstandene Kosten in der Höhe von bis zu 40.000 Euro steuerlich geltend machen.
Autorin: Janina Riss, Frankfurt am Main
Wer seine Immobilie energieeffizient saniert, kann durch Zuschüsse des Staates oder Steuervorteile eine Menge Geld sparen. Welche Sanierungsmaßnahmen für eine Immobilie sinnvoll und rentabel sind und welche finanziellen Förderungen infrage kommen, ist dabei individuell unterschiedlich und sollte in jedem Fall mit Experten besprochen werden.
Immobilienbesitzer, die im Jahr 2021 ihr Gebäude energetisch saniert haben, können 20 Prozent der Kosten steuerlich absetzen. Die Höchstsumme der Förderung beträgt dabei 40.000 Euro. Dasselbe gilt auch für einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen wie beispielsweise eine Wärmedämmung oder der Austausch von Heizungen. Die Erstattung läuft dabei über drei Jahre und muss jedes Mal in der Steuererklärung berücksichtigt werden.
Voraussetzung für den Steuervorteil der energetischen Sanierung:
1. Die Immobilie muss vom Eigentümer selbst bewohnt werden.
2. Die Immobilie muss mindestens zehn Jahre alt sein.
3. Es dürfen keine staatlichen Förderprogramme der KfW oder BAFA in Anspruch genommen werden, wenn die Kosten steuerlich geltend gemacht werden.
Es ist also nicht möglich, sowohl eine Förderung und Zuschüsse aus dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu beantragen als auch die einzelnen Maßnahmen mit der Steuererklärung geltend zu machen. Dabei gibt es allerdings eine Ausnahme: Wenn die Höchstförderung für die öffentliche Bezuschussung überschritten wird, können auch einzelne Maßnahmen über die Steuererklärung geltend gemacht werden.
Es ist also wichtig, sich im Vorfeld einer Maßnahme mit einem Experten zu unterhalten. So kann sichergestellt werden, dass die Sanierungsmaßnahmen förderfähig sind und ob eine Förderung oder ein Steuervorteil geeigneter ist.
Für Ihre Fragen rund um die energetische Sanierung und die Finanzierung Ihres Sanierungsprojektes stehen unsere Experten zur Verfügung. Vereinbaren Sie dafür gern einen Beratungstermin.