Serielles Sanieren

Serielles Sanieren: Schneller Sanieren mit vorgefertigter Fassade

16.08.2022

Wer auf Serielles Sanieren setzt, kann die Energieeffizienz eines Gebäudes schneller verbessern – ganz im Sinne der Klimaziele der Bundesregierung, die entsprechende Fördermittel zur Verfügung stellt.

Autorin: Janina Riß, Frankfurt am Main

 

Der Gebäudebestand in Deutschland soll nach den Plänen der Bundesregierung bis zum Jahr 2050 umfassend energetisch saniert werden. Um die Sanierungsprojekte zu beschleunigen, soll die sogenannte serielle Sanierung eingesetzt werden. Die Idee dahinter ist die Vorfertigung von vollständig aufeinander abgestimmten Sanierungselementen. Diese Elemente sollen zudem eine Digitalisierung der Sanierungsprozesse ermöglichen. Die Bauteile werden abseits der eigentlichen Baustelle angefertigt und anschließend montiert. Der Fertigungsgrad ist dabei so weit fortgeschritten, dass der Zeitaufwand im Vergleich zur herkömmlichen Sanierung deutlich sinkt.

Förderungen für serielles Sanieren

Um serielles Sanieren möglichst schnell und flächendeckend einsetzen zu können, soll ein Förderprogramm der Bundesregierung Anreize schaffen. Mit den Zuschüssen sollen konzeptionelle Innovationen von Bauunternehmen, Zulieferern und Handwerksbetrieben gefördert werden. Dadurch sollen schließlich Lösungen entwickelt und angeboten werden, die automatische Vorfertigungen ermöglichen und damit die Kosten senken.

Die Förderung erfolgt dabei in drei Modulen:

1.      Durchführbarkeitsstudien:

Studien zur technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Machbarkeit von seriellen Sanierungen werden gefördert.

2.      Entwicklung und Erprobung von Pilotenprojekten:

Die praktische und konzeptionelle Entwicklung von Abläufen sowie die Herstellung von Muster- und Prototypelementen für den Einsatz in der seriellen Sanierung werden gefördert.

3.      Aufbau von Produktionskapazitäten:

Gefördert wird auch der Aufbau von Produktionskapazitäten zur industriellen Herstellung. Dies gilt für Fassaden- und Dachelemente sowie Anlagen- und Gebäudetechnik.

Informationen zur Antragsstellung

Antragsberechtigt für eine Förderung sind Unternehmen, gemeinnützige Organisationsformen, eingetragene Genossenschaften, Konsortien und Contracting-Geber. Für das dritte Modul sind lediglich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) antragsberechtigt.

Der Antrag für die Förderung muss vor dem Beginn von jeglichen Maßnahmen gestellt werden. Das Antragsformular wird auf der Webseite des BAFA zur Verfügung gestellt.