Sanierungspflicht möglich

Sanierungspflicht dank EU-Gebäuderichtlinie möglich

23.12.2021

Bis 2030, dann soll Schluss sein. Ab dann sind nur noch Gebäude mit Energieklasse G oder besser erlaubt. Das könnte zu einem drastischen Anstieg der Mieten führen.

Autorin: Janina Riß, Frankfurt am Main

 

Die Europäische Kommission will neue Mindesteffizienzstandards bei Gebäuden schaffen. Das soll den Klimaschutz schnell und effizient voranbringen: Bis spätestens 2030 soll kein Gebäude in der EU mehr der Effizienzklasse G angehören. Dies geht aus ihrem Entwurf für die neue Gebäuderichtlinie hervor.

Der Gewinner der geplanten Richtlinie ist das Klima, doch der Preis ist enorm. So könnten bei dem Vorhaben drastische Kostenexplosionen zu Lasten der Mieter drohen.

Die geplante Richtlinie wird zudem heftig von der deutschen Wohnungswirtschaft kritisiert. Ihre Hauptkritikpunkte: Fachkräftemangel und Verteuerung der Baukosten. Die Richtlinie verdoppelt die Sanierungsrate von einem Prozent auf zwei Prozent. Dieser Anstieg wiederum erhöht den Bedarf an derzeit bereits sehr knappen und begehrten Handwerkskapazitäten. Die hohe Nachfrage kann die Preise rasant in die Höhe treiben. Die Wohnungsunternehmen und deren Investoren wären stark unter Druck gesetzt, so dass diese dann kaum noch Mittel für den Neubau hätten. Mieter fürchten dagegen eine drohende Mietenexplosion.

Zurzeit ist die Richtlinie allerdings noch ein Entwurf. Es wird sich zeigen, ob es eine Sanierungspflicht geben wird und wie hoch die öffentliche Förderung bei der Sanierung veranschlagt wird.

Die KfW-55-Förderung im Neubau wird eingestellt: Bis zum 31.01.2022 können angehende Bauherren Anträge stellen. Jetzt mehr erfahren!