30.11.2021
Wer seine Immobilie künftig energetisch Sanieren will und damit die Grundstücksgrenze zum Nachbarsgrundstück überragt, erhält Rückendeckung vom BGH.
Von: Janina Riß
Frankfurt am Main
30.11.2021
Wer seine Immobilie künftig energetisch Sanieren will und damit die Grundstücksgrenze zum Nachbarsgrundstück überragt, erhält Rückendeckung vom BGH.
Von: Janina Riß
Frankfurt am Main
Sie wollen Ihre Immobilie energetisch sanieren? Aber für die Außendämmung wird der Platz an der Grundstücksgrenze zu Ihrem Nachbarn zu eng? Dann gibt es gute Nachrichten für Sie: Sie dürfen Ihr Vorhaben laut BGH-Urteil dennoch umsetzen und damit auf das Grundstück von Ihrem Nachbarn ragen. Dies gilt, sofern der Anbau für Außendämmung den Grenzwert von 25 Zentimetern über das eigene Grundstück hinaus nicht überschreitet und eine vergleichbare Wärmedämmung mit vertretbarem Aufwand auszuschließen ist.
Für die Nachbarn heißt das, dass sie diesen Umbau in gewissem Maße dulden müssen. Eine Ausnahme gelte für den Hausbau: Bei Neubauten muss dennoch die Wärmedämmung so geplant sein, dass diese nicht über das eigene Grundstück ragen. Die Energieersparnis eines Altbaus läge nämlich im Interesse der Allgemeinheit, so die Begründung. Länder dürften dabei im Sinne des Klimaschutzes mit eigenen Vorschriften regeln.
Diese Regelung dürfte künftig für ordentlich Zündstoff zwischen Nachbarn sorgen.