24.11.2021
Zum Jahresende endet die Frist zur Beantragung staatlicher Zulagen. Welche Prämien es gibt und was zu tun ist, weiß Ralf Oberländer von Schwäbisch Hall.
Autor: Yasmin Stroh
24.11.2021
Zum Jahresende endet die Frist zur Beantragung staatlicher Zulagen. Welche Prämien es gibt und was zu tun ist, weiß Ralf Oberländer von Schwäbisch Hall.
Autor: Yasmin Stroh
Mit der Wohnungsbauprämie, der Arbeitnehmersparzulage und der Eigenheimrente können Arbeitnehmer dreifach profitieren. Wer das Geld vom Staat einstreichen möchte, sollte spätestens jetzt handeln.
Wer regelmäßig in seinen Bausparvertrag einzahlt, erhält vom Staat die Wohnungsbauprämie in Höhe von zehn Prozent der investierten Summe, maximal 70 Euro pro Person und Jahr. Allerdings muss das Guthaben für wohnwirtschaftliche Zwecke, also den Bau, den Kauf oder die Sanierung von Immobilien, eingesetzt werden. Gut zu wissen: Eine rückwirkende Beantragung für die letzten zwei Jahre ist möglich. Das bedeutet, Sparer können die Prämie für 2019 bis zum 31.12.2021 noch beantragen.
Die höchstmögliche Fördersumme erhält, wer mindestens vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in eine Eigenheimrente – alias Wohn-Riester-Vertrag – anlegt. Das sind mindestens 60 Euro und maximal 2.100 Euro. Außerdem: Berufseinsteiger unter 25 erhalten bei Abschluss eines Bausparvertrags einen Einmal-Bonus von 200 Euro. Die Beantragung der Zulagen ist ebenso bis zu zwei Jahre rückwirkend möglich.
Viele Arbeitgeber zahlen ihren Angestellten zusätzlich zum Gehalt vermögenswirksame Leistungen, zum Beispiel auf einen Bauspar- oder Fondsvertrag. Je nach Branche sind das bis zu 40 Euro pro Monat. Viele Arbeitnehmer verzichten darauf und lassen sich so bares Geld entgehen. Denn: Der Staat belohnt diese Anlage zusätzlich mit der Arbeitnehmersparzulage (ASZ). Bei bis zu 470 Euro Sparleistung bekommen Sparer so 43 Euro extra im Jahr.
Wer versäumt hat, die Arbeitnehmersparzulage in Anspruch zu nehmen, kann diese rückwirkend bis zu vier Jahre anfordern, wenn er die Sparleistung erbracht hat.
Für Kurzentschlossene hat Ralf Oberländer einen weiteren Anlage-Tipp: „Wer jetzt noch die volle staatliche Förderung für 2021 beziehen will, kann bis zum 31. Dezember einen Bausparvertrag abschließen, den erforderlichen Eigenbeitrag einzahlen und so die vollen Zuschüsse für dieses Jahr in das nächste Jahr mitnehmen.“