Die finanzielle Förderung des Staates für energieeffiziente Gebäude wurde im Januar 2022 unerwartet gestoppt. Dies umfasst das Programm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für Wohn- und Nichtwohngebäude im Bereich Neubau, Sanierung, Kredit und Zuschuss. Betroffen sind die Bundesförderungen für effiziente Gebäude (BEG) mit den Programmnummern 261/262/263/264 und 461/463/464.
Warum wurde die Möglichkeit zur Antragstellung jetzt so kurzfristig gestoppt?
Laut BMWK gibt es dafür folgende Gründe:
- Die Voraussetzungen zur Förderung entsprachen nicht mehr dem gewünschten klimafreundlichen Anreiz. Der EH55-Standard gehört mittlerweile zum Standard beim Neubau.
- Im November 2021 wurde deshalb beschlossen, diese Förderung zum Stichtag 31.1.22 auslaufen zu lassen. Dies habe schließlich zu einem rasanten Nachfrageanstieg geführt, weshalb die Mittel erschöpft und die Förderungen auf dem Prüfstand sind.
- Zusätzlich haben das steigende Nachhaltigkeits-Bewusstsein und der Wunsch nach energieeffizienten Immobilien die Budgeterschöpfung in Höhe von 5 Mrd. Euro befeuert.
Die KfW überarbeitetet aktuell die Förderlandschaft und passt diese an die Marktgegebenheiten an.
Welche Förderungen kommen für Immobilienbesitzer aktuell noch in Frage?
Zurzeit ist folgendes klar: Es gibt weiterhin Tilgungszuschüsse der Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Einzelmaßnahmen. Außerdem kann weiterhin die Förderung der Energieberatung durch Energieberater abgerufen werden. Die Inanspruchnahme der Förderung von Energieberatung wird somit noch lukrativer.
So geht es mit Ihrem Sanierungsprojekt weiter
Die vorläufige Entscheidung zum Aussetzen der Förderungen steht zwar gerade auf dem Prüfstand, dürfte aber wohl nicht final sein. Die Bundesregierung hat bereits im November 2021 beschlossen, die Förderung der EH55-Standards zum 31. Januar 2022 zu beenden, was jetzt einige Tage vorgezogen wurde. Maßnahmen für höhere Standards beim Neubau könnten aber durchaus weitergefördert werden, sobald wieder Haushaltsmittel verfügbar sind. Besonders angesichts des Koalitionsvertrages könnte die finanzielle Förderung für die energetische Gebäudesanierung schnellstmöglich in überarbeiteter und klimafreundlicherer Form wieder aufgenommen werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat hierzu eine detaillierte Meldung zum Förderstopp erfasst.
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Die KfW-55-Förderung im Neubau wird eingestellt: Bis zum 31.01.2022 können angehende Bauherren Anträge stellen. Jetzt mehr erfahren!